Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 48a - Saatgutverordnung (SaatgutV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.02.2006 BGBl. I S. 344; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1186
Geltung ab 19.10.2005; FNA: 7822-6-3 Sortenschutz, Saatgut
|

§ 48a Übergangsvorschrift



Etiketten, die am 17. Juni 2017 bereits hergestellt waren, dürfen noch bis zum Ablauf des 30. Juni 2019 für die Kennzeichnung von Packungen oder Behältnissen, die im Inland in den Verkehr gebracht werden sollen, verwendet werden.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 48a Saatgutverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2017Artikel 2 Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
vom 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
vom 29.06.2016 BGBl. I S. 1508
aktuell vorher 27.03.2010Artikel 2 Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
vom 16.03.2010 BGBl. I S. 282
aktuellvor 27.03.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 48a Saatgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a SaatgutV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatgutV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Artikel 2 17. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... Partie amtlich zugeteilten und auf den Etiketten angegebenen Seriennummern,". 6. § 48a wird wie folgt gefasst: „§ 48a Übergangsvorschrift  ... Seriennummern,". 6. § 48a wird wie folgt gefasst: „ § 48a Übergangsvorschrift Etiketten, die am 17. Juni 2017 bereits hergestellt waren, ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1508
Artikel 1 12. SaatgutVÄndV
... die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt. 8. § 48a wird wie folgt gefasst: „§ 48a Übergangsvorschrift Bis zum ... eingefügt. 8. § 48a wird wie folgt gefasst: „§ 48a Übergangsvorschrift Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 sind § 16 Absatz 3d ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 2 12. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... 7 enthalten müssen, zu verwenden." 10. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt: „§ 48a Übergangsvorschrift (1) ... 10. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt: „§ 48a Übergangsvorschrift (1) Anerkennungsnummern, die bis zum 30. Juni 2010 von der ...