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Zitierungen von Anlage 4 Saatgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 SaatgutV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatgutV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 SaatgutV Probenahme (vom 10.01.2014)
... zu entnehmen ist, und das Mindestgewicht oder die Mindestmenge der Probe ergeben sich aus Anlage 4. (3) Der Probenehmer kann von Saatgut, das noch nicht verpackt ist, Proben entnehmen, ...
§ 20 SaatgutV Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie (vom 10.01.2014)
... aus Anlage 3 Nummer 7. (3) Das Höchstgewicht einer Partie ergibt sich aus Anlage 4 ...
§ 21 SaatgutV Nachkontrolle
... oder im Falle der Probenahme nach Absatz 1 Satz 3 zu ziehen ist, ergibt sich aus Anlage 4 Nr. 6. (3) Besteht die gesamte Saatgutpartie aus Kleinpackungen, deren ... insgesamt weniger als das Hundertfache des Mindestgewichtes einer Probe nach Anlage 4 Nr. 6 beträgt, so entfällt die Verpflichtung nach § 12 Abs. 4 Nr. 2 des ...
§ 27 SaatgutV Antrag, Probenahme (vom 08.11.2012)
... dem Buchstaben „M" zusammen. Das Höchstgewicht einer Partie ergibt sich aus Anlage 4 Nr. 7. Das Höchstgewicht einer Partie von Saatgutmischungen von Gemüsesorten einer ... einer Partie von Saatgutmischungen von Gemüsesorten einer Gemüseart ist in Anlage 4 Nummer 6 festgelegt. (2) Für den Antrag ist ein Vordruck der Anerkennungsstelle zu ... zur Beweissicherung. Das Mindestgewicht oder die Mindestmenge der Probe ergibt sich aus Anlage 4.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1214
Artikel 2 18. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... die Angabe „85" durch die Angabe „80" ersetzt. 7. In Anlage 4 Nummer 7.1 wird in Spalte 3 (Mindestgewicht einer Probe) die Angabe „750" durch die Angabe ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 793
Artikel 2 13. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... die Mindestkeimfähigkeit 80 v. H. der reinen Körner." 6. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4.4 wird durch folgende Nummern 4.4 und 4.4a ...

Neunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Artikel 2 19. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... Wörter „Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum x Sudangras" ersetzt. 3. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.3.1 Spalte 1 werden die Wörter ...

Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 25.10.2012 BGBl. I S. 2270
Artikel 2 16. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... einer Partie von Saatgutmischungen von Gemüsesorten einer Gemüseart ist in Anlage 4 Nummer 6 festgelegt." 9. Dem § 29 Absatz 7 wird folgender Satz ... „Cardy" die Wörter „Artischocke," eingefügt. 14. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.1 Spalte 1 werden dem Wort ...

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2006 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 SaatuDüngRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... Anlage 4 Nr. 1.1 Spalte 2 der Saatgutverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2006 ...

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1767
Artikel 2 SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... bis zum 30. Juni 2012 die Probenahme abweichend von Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 4 Spalte 2 auch an Partien mit einem Höchstgewicht von bis zu 25 Tonnen durchgeführt ... 4. Anlage 4 Abschnitt 6 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 6.1 wird folgende Nummer 6.1a ...

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Artikel 2 SaatgRuaÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... aus Anlage 3 Nummer 7. (3) Das Höchstgewicht einer Partie ergibt sich aus Anlage 4. " 8. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 1.3.1 und ... (3) Das Höchstgewicht einer Partie ergibt sich aus Anlage 4." 8. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 1.3.1 und 1.3.2 werden durch folgende ... die Angabe „10 / 25***" ersetzt. c) Den Fußnotenhinweisen zu Anlage 4 wird folgender Hinweis angefügt: „***) Bei der Erhöhung des ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.07.2008 BGBl. I S. 1410
Artikel 2 2. SaatuDüngRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... 8) 200 ”. 2. In der Tabelle in Anlage 4 wird der Nummer 3.1 folgende Nummer 3.0 vorangestellt:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1508
Artikel 1 12. SaatgutVÄndV
... „§ 11 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 11. In der Überschrift der Anlage 4 werden im Klammerzusatz die Wörter „§ 20 Abs. 2" durch die Wörter ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 2 12. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... „(einschließlich Flughaferbastarde)" eingefügt. 13. In Anlage 4 Fußnote 2 wird die Angabe „30" durch die Angabe „35" ersetzt.  ...