Zitierungen von Anlage 5 Saatgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 SaatgutV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatgutV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SaatgutV Etikett (vom 17.06.2017)
... sein, die jeweilige Kennfarbe haben und als unverwischbaren Aufdruck die jeweiligen Angaben nach Anlage 5 enthalten; sie können auch zusätzlich in anderen Sprachen gemacht werden. Die ... Sprachen gemacht werden. Die amtlich zugeteilte Seriennummer wird bei Saatgut nach Anlage 5 Nummer 1 bis 6 von der zuständigen Anerkennungsstelle vergeben. Die Betriebsnummer bei ... zuständigen Anerkennungsstelle vergeben. Die Betriebsnummer bei Standardsaatgut ( Anlage 5 Nr. 2.3 ) wird von der Nachkontrollstelle, in deren Bereich der Betrieb liegt, auf Antrag festgesetzt; sie ... entsprechenden Kennzeichen der Nachkontrollstelle. Die Bezugsnummer bei Standardsaatgut ( Anlage 5 Nr. 2.6 ) setzt sich aus der Betriebsnummer, der vom Betrieb festgesetzten Partienummer und den Buchstaben ...
§ 31 SaatgutV Einleger
... der als Aufdruck die Bezeichnung „Einleger" und mindestens folgende Angaben der Anlage 5 enthält: 1. bei anerkanntem Saatgut die Angaben nach den Nummern 1.4 bis 1.7 und ...
§ 33 SaatgutV Angaben in besonderen Fällen (vom 01.07.2016)
... Form gekennzeichnet sein. Soweit die Kennzeichnung zusätzliche Angaben nach Anlage 5 Nr. 1.11, 2.10, 3.10 oder 4.7 enthält und diese nicht in deutscher Sprache angegeben oder in ...
§ 43 SaatgutV Kennzeichnung von nicht anerkanntem Saatgut in besonderen Fällen (vom 17.06.2017)
... oder ein aufgedruckter oder aufgestempelter Vermerk, die jeweils die Angaben nach Anlage 5 Nummer 7 enthalten müssen, zu verwenden. (2) Bei Saatgut nach Absatz 1 Satz 2 Nr. ... Aufsicht mit je einem besonderen grauen Etikett der Anerkennungsstelle, das die Angaben nach Anlage 5 Nr. 6 enthalten muss, zu kennzeichnen und nach § 34 zu verschließen. Der ... und auf den Etiketten angegebenen Seriennummern, 2. Art; entsprechend der Angabe nach Anlage 5 Nr. 6.3 , 3. Sortenbezeichnung, 4. Kategorie, 5. Bezugsnummer des zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1214
Artikel 2 18. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... Probe) die Angabe „750" durch die Angabe „1.000" ersetzt. 8. In Anlage 5 wird der Bezugshinweis wie folgt gefasst: „(zu § 29 Absatz 3 und 7, ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 793
Artikel 2 13. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... die Angabe „20" jeweils durch die Angabe „30" ersetzt. 7. Anlage 5 Fußnote 4 wird wie folgt gefasst: „4) Bei Zertifiziertem Saatgut erster ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Artikel 2 17. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... Satz eingefügt: „Die amtlich zugeteilte Seriennummer wird bei Saatgut nach Anlage 5 Nummer 1 bis 6 von der zuständigen Anerkennungsstelle vergeben." 3. In § 30 Satz 1 ... der Fußnotenhinweis „10)" eingefügt. 9. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1.3 wird folgende Nummer 1.3a ...

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Artikel 2 SaatgRuaÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... Partie auf bis zu 25 Tonnen gilt § 4 Absatz 8 entsprechend." 9. In Anlage 5 Nummer 1.7 wird das Wort „Roggen" durch das Wort „Getreide" ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 2 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... L. Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev". 9. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) Der Bezugshinweis wird wie folgt gefasst:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 2 12. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... ein aufgedruckter oder aufgestempelter Vermerk, die jeweils die Angaben nach Anlage 5 Nummer 7 enthalten müssen, zu verwenden." 10. Nach § 48 wird folgender ... 2 wird die Angabe „30" durch die Angabe „35" ersetzt. 14. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe in der ...


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