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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und d (RKZustÜAnO k.a.Abk.)
III.
Diese Anordnung ist für das Robert Koch-Institut mit Wirkung vom 1. September 2005 anzuwenden.
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