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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und d (RKZustÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 03.02.2006 BGBl. I S. 396 (Nr. 8)
Geltung ab 01.09.2005; FNA: 2030-14-146 Beamte

III.



Diese Anordnung ist für das Robert Koch-Institut mit Wirkung vom 1. September 2005 anzuwenden.

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