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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau (ImmoKfmAusbV k.a.Abk.)
Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbil- dungsbetriebes erläutern b) Kapitalausstattung von immobilienwirtschaftlichen Unterneh- men in Abhängigkeit von der Rechtsform beschreiben c) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschafts- organisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben d) Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern e) Geschäftsausübung in eigenem Namen von der Geschäftsaus- übung im Auftrag Dritter unterscheiden |
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrah- menplan vergleichen c) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unterneh- men wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebs- vereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten d) wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen e) lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungs- möglichkeiten ermitteln |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs.1 Nr. 1.3) | a) Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest- stellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif- ten anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah- men einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver- haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im berufli- chen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen- den Entsorgung zuführen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1.5 | Personalwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) Personalbedarf feststellen, Personalprofile erstellen b) Aufgaben der Personalbetreuung wahrnehmen, insbesondere Auskünfte über Entgeltabrechnungen erteilen c) Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorbereiten |
2 | Organisation, Information und Kommunikation (§ 4 Abs.1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Abs.1 Nr. 2.1) | a) die eigene Arbeit in Geschäftsprozesse einordnen, systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren b) Arbeitsprozesse dokumentieren c) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen d) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vor- schlagen e) unternehmerisches Denken entwickeln, rechtliche Regelungen zur Aufnahme selbstständiger Tätigkeit erläutern |
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) Informations- und Kommunikationssysteme zur Umsetzung von Geschäftsprozessen fachbezogen anwenden b) bei technischen Störungen Maßnahmen zu ihrer Behebung ver- anlassen c) Daten pflegen und sichern d) Vorschriften zum Datenschutz und zum Urheberrecht beachten |
2.3 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten b) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstim- men und auswerten c) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden |
2.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs.1 Nr. 2.4) | a) fremdsprachige Fachbegriffe verwenden b) fremdsprachige Informationen auswerten c) fremdsprachige Auskünfte erteilen und einholen |
3 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs.1 Nr. 3) | |
3.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle erläutern b) Rechnungen prüfen, Zahlungen vorbereiten und veranlassen c) Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge kontrollieren und Zah- lungsrückstände anmahnen d) Belegbuchungen vorbereiten und Buchungen gemäß Konten- plan und Buchungsprogrammen ausführen e) geschäftsbereichsbezogene Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellen t)Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen |
3.2 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen begründen b) Soll-Ist-Vergleiche erstellen und Budgets vorbereiten c) an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwir- ken, insbesondere Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen auswerten und zusammenfassen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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3.3 | Steuern und Versicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) Steuern und Abschreibungen berechnen b) Steuerarten für Immobilien erläutern c) Versicherungsrisiken für Immobilien unterscheiden, Versiche- rungsangebote einholen und bewerten |
4 | Marktorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) Wirkungen kundenorientierten Verhaltens für den Geschäftser- folg beachten b) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden c) Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht auf- bereiten und präsentieren |
4.2 | Entwicklungsstrategien, Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) Veränderungen von Angebot und Nachfrage feststellen, deren Ursachen und Auswirkungen bewerten und Handlungsmöglich- keiten aufzeigen b) Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes und der Wettbewer- ber vergleichen c) Werbeaktionenu nter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umsetzen d) Zielgruppen analysieren e) Marketingmaßnahmen vorschlagen f) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorschlagen |
5 | Immobilienbewirtschaftung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vermietung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) Mietpreise kalkulieren, Mietpreisveränderungen planen und umsetzen b) Kundengespräche und Wohnungsbesichtigungen unter Berück- sichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Mietern und Mietinteressenten planen und durchführen c) Mietverträge unterschriftsreif vorbereiten d) Wohnungen abnehmen, übergeben und Protokolle anfertigen e) Mietvertragskündigungen bearbeiten, deren Abwicklung koordi- nieren und Endabrechnungen erstellen f)Heiz- und Betriebskosten abrechnen g) Mieter adressaten- und situationsgerecht informieren h) auf Mieterstreitigkeiten mit Methoden des Konfliktmanagements reagieren sowie die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen i)Vertragsstörungen mit sozialem Management entgegenwirken j)Mieter in besonderen Lebenslagen über Hilfsangebote beraten k) Mietrückstände feststellen, gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren, Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Zwangs- vollstreckungen veranlassen |
5.2 | Pflege des Immobilienbestandes (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) Bedarf an Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierun- gen und Sanierungen ermitteln sowie deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten prüfen b) Produkte und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des nach- haltigen Wirtschaftens beurteilen und deren Einsatzmöglich- keiten prüfen c) Kosten schätzen, Budgets erarbeiten d) Aufträge erteilen und abwickeln |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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e) Mieteranträge zur Wohnwertverbesserung bearbeiten f)Schadensfälle unter Berücksichtigung der im Ausbildungs- betrieb bestehenden Versicherungen bearbeiten | ||
5.3 | Grundlagen des Wohnungs- eigentums (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) rechtliche Bedingungen und Verfahren der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum erläutern b) Bestimmungen von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsord- nungen anwenden sowie ihre Auswirkungen auf die Wohnungs- eigentumsverwaltung und Wirtschaftspläne erläutern c) Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwal- tung erläutern d) Wohnungseigentümerversammlungen vor- und nachbereiten |
5.4 | Verwaltung gewerblicher Objekte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.4) | a) Lebenszyklen gewerblicher Objekte beschreiben b) Flächenbewirtschaftung steuern c) Objektbuchhaltung durchführen d) gewerbliche Mietverträge gestalten und optimieren e) Nebenkosten und Serviceleistungen abrechnen |
6 | Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | a) Leistungsarten und Leistungsbereiche eines Maklerunterneh- mens beschreiben b) Exposés erstellen und auswerten c) Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglich- keiten beurteilen d) Grundstücksrechte und -belastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs feststellen, Risiken prüfen e) Kaufpreise ermitteln und Erwerbsnebenkosten feststellen f)Inhalt und Abwicklung von Grundstückskauf- und Erbbaurechts- verträgen erläutern g) Kaufobjekte übergeben, Kaufpreise abrechnen h) Maklervertragsbedingungen und Provisionsansprüche erläutern |
7 | Begleitung von Bauvorhaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Baumaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) baurechtliche Anforderungen einschließlich Erschließung und städtebaulicher Vorgaben bei Planungen berücksichtigen b) Bauteile, Materialien und Produkte und ihre Anwendungsbe- reiche unterscheiden c) Bauzeichnungen erläutern d) Unterlagen für Bauanträge zusammenstellen |
7.2 | Finanzierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen b) Darlehensangebote anfordern, Konditionen vergleichen und alternative Finanzierungspläne entwerfen c) Liquiditäts- und Belastungspläne aufsteilen d) Möglichkeiten einer Umfinanzierung prüfen e) Voraussetzungen für eine Förderung prüfen und Anträge auf Gewährung von Fördermitteln vorbereiten f)Rentabilität beim Erwerb und bei der Erstellung von Miet- wohnungs- und Gewerbeobjekten ermitteln g) Finanzierungsinstrumente und Sicherungsmöglichkeiten hin- sichtlich ihrer Bedeutung einschätzen |
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Steuerung und Kontrolle im Unternehmen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1) | a) Portfoliomethode anwenden und Vorschläge für Unternehmens- entscheidungen erarbeiten b) Aufbau und Gliederung von Ertragsbereichen erläutern c) Deckungsbeitrags- und Betriebsergebnisrechnungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Steuern und Abgaben durchführen d) die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen vorbereiten, dabei handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilan- zierungsgrundsätze anwenden e) Steuerunterlagen zusammenstellen und Steuererklärungen vor- bereiten f)Anforderungen interner und externer Revisionen und Prüfungen beachten |
2 | Gebäudemanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) | a) Maßnahmen der technischen Gebäudebetreuung, insbesondere in den Bereichen Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation, Sa- nitär-, Klima- und Heizungstechnik, Netzwerktechnik und Licht- systeme, koordinieren b) Reinigung, Entsorgung und Hausmeisterdienste organisieren c) Pflege von Außenanlagen veranlassen und kontrollieren d) Fuhrparkmanagement betreiben e) Maßnahmen der Gebäudeüberwachung und Sicherheitstechnik organisieren und deren Einhaltung überprüfen f)Personaleinsatzpläne erstellen g) Betriebskosten optimieren |
3 | Maklergeschäfte (§ 4 Abs. 2 Nr. 3) | a) Vermittlungsobjekte suchen und in Informationssystemen ver- walten b) Kunden akquirieren c) in Fragen der Wertermittlung beraten d) Maklervertragsbedingungen festlegen, Verträge erstellen e) Anzeigen und Exposés gestalten und in Medien veröffentlichen f)Sonderaktionen und Veranstaltungen planen und durchführen g) Werbemaßnahmen entwickeln und ihre Wirksamkeit beurteilen h) Objektbesichtigungen organisieren und durchführen i)Interessenten bei baulichen Gestaltungsfragen und Finanzie- rungsmöglichkeiten beraten j)notarielle Beurkundung und Übergabe des Kaufobjektes vorbe- reiten und begleiten k) Makler- und Bauträgerverordnung anwenden I)rechtliche Regelungen bei der Beratung von Kunden beachten, Haftungsrisiken feststellen und Versicherungsschutz prüfen m) Provisionsansprüche sichern |
4 | Bauprojektmanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 4) | a) Baumaßnahmen planen, Leistungsumfang festlegen und Bau- leistungen unter Beachtung technischer Vorgaben beschreiben b) Angebote einholen, Ausschreibungen und Submissionen sowie Bauverträge unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts- punkten vorbereiten c) Baumaßnahmen veranlassen. organisieren und kontrollieren, bei Vertragsstörungen geeignete Maßnahmen einleiten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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d) Baumaßnahmen abrechnen e) Kaufinteressenten unter Berücksichtigungihrer individuellen Vorstellungen bei Fragen zur baulichen Gestaltung und Ausstat- tung beraten | ||
5 | Wohnungseigentumsverwaltung (§ 4 Abs. 2 Nr. 5) | a) Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Rechnungslegun- gen erstellen b) Eigentümerversammlungen durchführen c) Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren herbeifüh- ren d) Konflikte erkennen und analysieren, Lösungsstrategien entwi- ckeln und umsetzen e) Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen einlei- ten f)rechtliche Regelungen zum Wohnungseigentum anwenden, das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten erläutern |
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ImmoKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImmoKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ImmoKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 ImmoKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 9 ImmoKfmAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
Anlage 2 ImmoKfmAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau - Zeitliche Gliederung -
... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.4 Umweltschutz, 2.4 Anwenden einer ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 4.2 Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele a ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.3 Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, ... die Fertigkeiten. Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 3.3 Steuern und Versicherungen, Lernziele a und ... Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 1. Steuerung und Kontrolle im Unternehmen, ...
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