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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau (ImmoKfmAusbV k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 3.1 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
- 3.2
- Controlling, Lernziel a,
- 4.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel a,
- 5.1
- Vermietung, Lernziele a bis f,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele a bis c,
- 6.
- Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele a und b, zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel d, 1.5 Personalwirtschaft,
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und c,
- 4.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele b und c, 5.1 Vermietung, Lernziele g bis k,
- 5.3
- Grundlagen des Wohnungseigentums
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c, 3.3 Steuern und Versicherungen, Lernziel c,
- 5.2
- Pflege des Immobilienbestandes, 5.4 Verwaltung gewerblicher Objekte zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten. Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel e, 2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
- 3.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e und f,
- 3.2
- Controlling, Lernziele b und c,
- 4.2
- Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele d bis f,
- 6.
- Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele c bis h, zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 3.3
- Steuern und Versicherungen, Lernziele a und b,
- 7.1
- Baumaßnahmen,
- 7.2
- Finanzierung
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen
- 1.
- Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,
- 2.
- Gebäudemanagement,
- 3.
- Maklergeschäfte,
- 4.
- Bauprojektmanagement,
- 5.
- Wohnungseigentumsverwaltung
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ImmoKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImmoKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ImmoKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 ImmoKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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