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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel (GrHdlKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 14.02.2006 BGBl. I S. 409 (Nr. 9); aufgehoben durch § 25 V. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 715
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-15 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-15 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - Sachliche Gliederung -
Anlage 1 wird in 5 Vorschriften zitiert
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Das Ausbildungsunternehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) Aufgaben und Bedeutung des Groß- und Außenhandels im Rahmen der Gesamtwirtschaft beschreiben b) Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsunterneh- mens sowie seine Stellung am Markt erläutern c) Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Europäi- schen Union darstellen d) Art und Rechtsform des Ausbildungsunternehmens darstellen |
1.2 | Organisations- und Entscheidungs- strukturen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsunternehmens erläutern b) Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Behörden und Organisationen erläutern |
1.3 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen c) betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozial- rechtliche Bestimmungen erläutern, insbesondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen d) die Positionen einer Entgeltabrechnung erklären e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungs- rechtlicher Organe des Ausbildungsunternehmens erklären f)Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persön- liche Entwicklung sowie für das Unternehmen darstellen g) betriebliche Ziele und Grundsätze bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben h) Ziele sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung, insbesondere der Personalbeurteilung im Ausbildungsunter- nehmen, erklären |
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif- ten anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß- nahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver- haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1.5 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf- lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho- nenden Entsorgung zuführen |
2 | Beschaffung und Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Handelsspezifische Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) Ziele, Konzepte, Transportmittel und Lagerstätten der Logistik- kette darstellen b) logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologi- schen Gesichtspunkten beurteilen, Verträge abschließen c) rechtliche Vorschriften für das Transportwesen anwenden, Transportrisiken beurteilen und absichern d) Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wiederverkäufern sowie Schwachstellen der Wertschöpfungskette analysieren, Fehlerquellen beseitigen und Prozesse optimieren |
2.2 | Beschaffungsplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln b) branchenbezogene Markt- und Börsenberichte, Fachpublika- tionen, Bezugsquellenverzeichnisse und Lieferanteninformatio- nen für die Warenbeschaffung auswerten c) Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sorti- mente unter Berücksichtigung branchenüblicher Produkte ent- wickeln |
2.3 | Wareneinkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen b) Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Quali- tät, Menge, Preis, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen c) Waren bestellen, Auftragsbestätigungen prüfen d) Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwa- chen und bei Verzug mahnen e) Eingangsrechnungen und Lieferpapiere sachlich und rechne- risch prüfen f)Reklamationen unter Berücksichtigung der vertraglichen Ver- pflichtungen bearbeiten. |
2.4 | Waren- und Datenfluss (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) Ziele, Aufbau und Funktion des betrieblichen Warenwirtschafts- systems darstellen b) Warenbewegungen zur Steuerung und Kontrolle des Warenflus- ses erfassen c) Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss berücksich- tigen d) Stammdaten anlegen und prüfen, Änderungen veranlassen |
Lfd. Nr.1 | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
2.5 | Warensortiment (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) Informationen über Waren des betrieblichen Sortiments zur Aneignung von Warenkenntnissen einholen und für die Kunden- beratung nutzen b) branchenübliche Fachausdrücke, Normen, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten anwenden c) Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologi- schen Gesichtspunkten auswählen d) warenbezogene rechtliche Vorschriften anwenden |
2.6 | Warenversand1 (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | a) Versandinstruktionen und Abrufe erteilen, Versand- und Begleit- papiere ausfüllen b) vom Ausbildungsbetrieb genutzte Beförderungs- und Fracht- arten begründen, Transportkosten ermitteln c) Warenversand planen d) Liefertermine festlegen und kontrollieren, Reklamationen bear- beiten |
3 | Vertrieb und Kundenorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) Zielgruppen und Absatzgebiete beschreiben, Möglichkeiten der Markterkundung sowie Vertriebswege des Ausbildungsunter- nehmens beurteilen b) Marktaktivitäten des Ausbildungsunternehmens mit Wett- bewerbern vergleichen c) verkaufsfördernde Maßnahmen planen und durchführen d) Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen anbieten und ihre Wirkung als Marketinginstrument darstellen e) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur konti- nuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen f)Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maß- nahmen der Kundenbindung durchführen; kundenorientiert han- deln |
3.2 | Kalkulation und Preisermittlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) Preise ermitteln b) Folgen von Preisänderungen darstellen und Handlungsmög- lichkeiten vorschlagen c) Kalkulationen durchführen |
3.3 | Verkauf und Kundenberatung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | I a) Aufträge bestätigen und bearbeiten, Rechnungen erstellen b) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kunden- bindung beitragen c) Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln d) Anfragen bearbeiten und Angebote unter Berücksichtigung von entsprechenden Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen e) kunden- und ergebnisorientierte Beratungs- und Verkaufs- gespräche planen, durchführen und nachbereiten f)Kundenreklamationen bearbeiten, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden g) Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwen- den |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
4 | Information und Zusammenarbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Informations- und Kommunikati- onssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) externe und interne Informations- und Kommunikationsquellen und -systeme auswählen und nutzen b) Daten und Informationen erfassen, sichern und pflegen c) Regelungen des Datenschutzes einhalten d) Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden e) Möglichkeiten des elektronischen Handels nutzen |
4.2 | Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) Handlungskompetenz vonMitarbeitern,Information,Korn- munikation und Kooperation für Geschäftserfolg, Arbeitsleis- tung und Betriebsklima nutzen b) die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrol- lieren c) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstim- men und auswerten d) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstech- niken einsetzen e) Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht auf- bereiten und präsentieren f)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen |
4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) fremdsprachige Fachbegriffe verwenden b) fremdsprachige Informationen nutzen c) Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen |
5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Buchen von Geschäftsvorgängen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären b) Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichti- gung betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchen c) Abschlussarbeiten vorbereiten |
5.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungs- rechnung sowie Controlling als Informations- und Steuerungs- instrument erläutern b) Kosten erfassen und überwachen c) betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen d) Kennzahlen auswerten und Konsequenzen für das Unterneh- men ableiten |
5.3 | Zahlungsverkehr und Kredit (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden bearbeiten b) betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung nutzen c) Auskünfte über Geschäftspartner einholen und bewerten d) aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten von Kunden Maßnahmen ableiten |
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Fachrichtung Großhandel | |
1.1 | Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.1) | a) Wareneingangskontrolle durchführen, Abweichungen doku- mentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten b) Wareneingänge erfassen und Waren lagern c) Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, prüfen und dokumentieren, Reklamationen durchführen d) betriebliche Lagerorganisation und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung begründen e) Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Maßnahmen einlei- ten f)Warenbestände zur Inventur aufnehmen und mit den Buch- beständen vergleichen g) Waren kommissionieren und versandfertig machen h) Transportkosten ermitteln, Versanddispositionen durchführen i)Logistikdienstleistungen auswählen und einsetzen j)Tourenplanungen unter Nutzung interner und externer Informa- tionssysteme erstellen k) rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden |
1.2 | Warenwirtschaftssystem (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.2) | a) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren b) Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchführen c) Umschlagshäufigkeit ermitteln |
2 | Fachrichtung Außenhandel | |
2.1 | Außenhandelsgeschäfte und Aus- landsmärkte (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.1) | a) Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen fest- stellen; Veränderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen beurteilen b) unterschiedliche Formen der Geschäftsanbahnung nutzen c) mit in- und ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren und Geschäftsabschlüsse tätigen d) branchenbezogene Vorschriften des Außenwirtschafts- und Zollrechts, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschrif- ten anwenden e) Transportmittel und -wege im internationalen Warenverkehr unter Berücksichtigung von Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren erkunden sowie Frachtverträge abschließen f) internationale Transportversicherungsbedingungen und ge- bräuchliche Klauseln anwenden sowie Versicherungsfälle bear- beiten g) Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläutern und Kreditabsicherung vorbereiten h) außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen, insbesondere Akkreditiv anwenden i) für den internationalen Handel übliche Warendokumente be- schaffen, erstellen und prüfen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
j) Zollpapiere prüfen, Zölle und Abgaben errechnen k) international gebräuchliche Klauseln und Handelsusancen anwenden l) internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbe- zogene Arbitrage erläutern | ||
2.2 | Fremdsprachige Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.2) | a) in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren b) fremdsprachige Offerten, Gebote und Abschlussbestätigungen erstellen c) fremdsprachige Warendokumente bearbeiten d) fremdsprachiges Informationsmaterial auswerten |
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GrHdlKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GrHdlKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 GrHdlKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 GrHdlKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 9 GrHdlKfmAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel
... Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel erstreckt sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt I und Abschnitt II Nr. 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 10 GrHdlKfmAusbV Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel
... Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel erstreckt sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt 1 und Abschnitt II Nr. 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
Anlage 2 GrHdlKfmAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - Zeitliche Gliederung -
... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.5 Warensortiment, Lernziele b bis d, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.3 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.1 Handelsspezifische Logistik, 2.2 ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.5 Warensortiment, Lernziel a, 3.1 ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 5.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, ... in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 4.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, ... in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildposition 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele g ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.5 Warensortiment, Lernziele b bis d, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.3 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.1 Handelsspezifische Logistik, 2.2 ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.5 Warensortiment, Lernziel a, 3.1 ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 5.3 Zahlungsverkehr und Kredit in Verbindung mit den ... in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildposition 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, ... die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 4.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, ... in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen 2.1 Außenhandelsgeschäfte und ...
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