Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung (AromVuKäseVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

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des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a und b, des § 34 Satz 1 Nr. 3, des § 35 Nr. 1 Buchstabe a und b und Nr. 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,

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des § 14 Abs. 2 Nr. 1, des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und des § 65 Satz 1 Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,

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des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b, d, e, h und i des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen,

jeweils auch in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197):



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