Tools:
Update via:
Änderung § 8 AZV vom 01.01.2021
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 ArbzRWEV am 1. Januar 2021 und Änderungshistorie der AZVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 8 AZV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung | § 8 AZV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 8 Schichtdienst | |
(Text alte Fassung) 1 Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten. 2 Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. | (Text neue Fassung) 1 Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten. 2 Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7122/al119910-0.htm