Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 FPStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FPStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FPStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 FPStatG Zusätzliche Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2022)
... 2. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der ...
§ 11 FPStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2022)
... und Rechnungswesen zuständigen Stellen; 4. für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie ...
§ 12 FPStatG Durchführung der Erhebungen (vom 01.01.2022)
... Die Statistiken nach den §§ 3 bis 7, mit Ausnahme der Statistik nach § 3 Absatz 1 Nummer 3, und die Erhebungen nach § ... nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und nach Absatz 4. (6) Die Statistiken nach den §§ 6 und 7 werden bei den folgenden Erhebungseinheiten vom Statistischen Bundesamt erhoben und ... und Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 4. (7) Die Statistik nach § 6 wird bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... die Angabe „§ 115 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (79) In § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. ...
Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1312
Artikel 1 FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... § 3 Absatz 8 Satz 2 findet keine Anwendung." 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der Beschäftigungsbereich." 10. Nach § 9 wird folgender § 9a ... geändert: aaa) Im Satzteil vor Buchstabe a wird die Angabe „§§ 6 , 7 und 8" durch die Angabe „§§ 6 und 7" ersetzt. bbb) In ... a wird die Angabe „§§ 6, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 6 und 7" ersetzt. bbb) In Buchstabe a wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. ... c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4 und die Angabe „§§ 6 bis 8" wird durch die Angabe „§§ 6 und 7", die Angabe „§ 2 ... 4 und die Angabe „§§ 6 bis 8" wird durch die Angabe „§§ 6 und 7", die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7" durch die Wörter ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
Artikel 1 FPStatGuaÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... Finanzielle Kapitalgesellschaften zugerechnet werden, zu unterteilen sind;". 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
Artikel 1 2. FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... 3 Absatz 6 Satz 2 ist auf die Nummern 3 und 4 nicht anzuwenden." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Statistik über das Personal im ... 3 und 4 nicht anzuwenden." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik) ... aa) Nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" werden die Wörter „und § 6 Absatz 5" eingefügt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" die Wörter „und § 6 Absatz 5" eingefügt. e) Absatz 5 wird wie folgt geändert: ... aa) In Satz 1 werden nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" die Wörter „und § 6 Absatz 5" eingefügt. 9. § 10 wird wie folgt geändert: ... und Rechnungswesen zuständigen Stellen; 4. für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 ... 12 Durchführung der Erhebungen (1) Die Statistiken nach den §§ 3 bis 7, mit Ausnahme der Statistik nach § 3 Absatz 1 Nummer 3, und die Erhebungen nach § ... nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und nach Absatz 4. (6) Die Statistiken nach den §§ 6 und 7 werden bei den folgenden Erhebungseinheiten vom Statistischen Bundesamt erhoben und ... und Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 4. (7) Die Statistik nach § 6 wird bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen nach ... In Absatz 2 werden nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" die Wörter „oder § 6 Absatz 5" eingefügt. 13. § 14 wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7124/v141589.htm