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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen (LMuTÄndV k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom 14. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1730), geändert durch Artikel 312 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 6 werden jeweils nach dem Wort „Verbraucher" die Wörter „, wobei dem Verbraucher Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleichstehen," eingefügt.
- b)
- Absatz 7 wird aufgehoben.
- 2.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- d)
- Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:„(4) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 eine Bestrahlungsanlage verwendet."
- e)
- Der bisherige Absatz 4 wird der neue Absatz 5; in ihm werden
- aa)
- die Angabe „§ 53 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" und
- bb)
- die Angabe „Absätzen 1, 2 oder 3" durch die Angabe „Absätzen 1, 2, 3 oder 4"
- f)
- Der bisherige Absatz 5 wird aufgehoben.
- g)
- In Absatz 6 wird die Angabe „§ 54 Abs. 1 Nr. 2a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 LMuTÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMuTÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
B. v. 15.02.2019 BGBl. I S. 116
Bekanntmachung LMBestrVNB
... vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), 3. den am 7. März 2006 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444 ), 4. den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 359 der Verordnung vom 31. ...
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