Artikel 9 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen (LMuTÄndV k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Kakaoverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. März 2006 KakaoV § 5

§ 5 der Kakaoverordnung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2738) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

2.
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

3.
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 54 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 LMuTÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMuTÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.09.2008 BGBl. I S. 1911
Artikel 2 LMRVÄndV Änderung der Kakaoverordnung
... 2 Abs. 3 der Kakaoverordnung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2738), die durch Artikel 9 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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