Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 13 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen (LMuTÄndV k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. März 2006 LKV § 2, § 3, § 5

Die Los-Kennzeichnungs-Verordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Verbraucher" die Wörter „, wobei dem Verbraucher Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleichstehen," eingefügt.

b)
In Nummer 3 werden die Wörter „im Sinne des § 6 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" gestrichen.

2.
In § 3 Nr. 1 werden die Wörter „(§ 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes)" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Nr. 2" ersetzt.

3.
In § 5 wird die Angabe „§ 54 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 13 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 LMuTÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMuTÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 6 BMELVAnpV Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
... a der Los-Kennzeichnungs-Verordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022), die durch Artikel 13 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, werden die ...