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Artikel 4 - Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (41. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 1 Nr. 7, 8 und 13 sowie die Artikel 2 und 3 treten am 1. April 2006 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. März 2006.

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