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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit in Angelegenheiten der Besoldung, des Tarifentgelts und des Kindergeldes (BMGWidZustÜAO k.a.Abk.)
III.
Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. August 2005 anzuwenden.
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