Tools:
Update via:
Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung (4. MilchAbgVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Milchabgabenverordnung in der von dem Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7131/a141649.htm