Eingangsformel - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)

V. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 516 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Geltung ab 16.03.2006; FNA: 2129-8-34 Umweltschutz
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Eingangsformel



Auf Grund des § 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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*)
Die Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. EG Nr. L 189 S. 12) in deutsches Recht.



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