§ 6 Übermittlung von Daten für den digitalen Informationsaustausch
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in Änderungsvorschriften Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Artikel 1 1. BImSchV34ÄndV Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung ... mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 6 Übermittlung von Daten für den digitalen Informationsaustausch". b) In ... a) in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 3, § 5 Absatz 3 Satz 1 und 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 7 Satz 1 die Angabe „Abs." jeweils durch das Wort „Absatz" und ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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