Tools:
Update via:
Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (3. GenTGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Gentechnikgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7139/a141693.htm