Tools:
Update via:
Änderung § 3 EnWGKostV vom 27.10.2011
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 3 EnWGKostV, alle Änderungen durch Artikel 1 EnWGKostVÄndV am 27. Oktober 2011 und Änderungshistorie der EnWGKostVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 3 EnWGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 27.10.2011 geltenden Fassung | § 3 EnWGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 27.10.2011 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 10.10.2011 BGBl. I S. 2084 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 3 Übergangsregelung | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung findet auch auf Verfahren Anwendung, die bereits vor ihrem Inkrafttreten begonnen haben, soweit dafür Gebühren oder Auslagen noch nicht erhoben wurden. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung findet auch auf Verfahren Anwendung, die bereits vor ihrem Inkrafttreten begonnen haben, soweit dafür Gebühren oder Auslagen noch nicht erhoben wurden. Für Festlegungen nach § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2210) findet die Anlage in der bis zum 27. Oktober 2011 geltenden Fassung Anwendung. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7141/al29965-0.htm