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Artikel 3 - Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (42. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. März 2006.

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