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§ 5 - Flechtwerkgestalter-Ausbildungsverordnung (FlechtwAusbV k.a.Abk.)
§ 5 Ausbildungsberufsbild
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
- Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken,
- 8.
- Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen,
- 9.
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
- Herstellen von Flechtwerken,
- 11.
- Behandeln von Oberflächen,
- 12.
- Durchführen von Präsentationen,
- 13.
- Lagern und Ausliefern von Produkten,
- 14.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 15.
- Kundenorientierung.
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Zitierungen von § 5 Flechtwerkgestalter-Ausbildungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FlechtwAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlechtwAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 FlechtwAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage FlechtwAusbV (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flechtwerkgestalter/zur Flechtwerkgestalterin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Anwenden von Informa- tions- und Kommunika- tionstechni ken (§ 5 Nr. 5) a) Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschut- zes beachten, Daten ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 6) a) Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetz- barkeit prüfen ... 7 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) a) Skizzen anfertigen b) Gestaltungsaufträge hinsichtlich ... Instand- halten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen (§ 5 Nr. 8) a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen b) Handwerkzeuge ... Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 9) a) Flecht- und Gestellmaterialien nach Arten und Eigen- schatten ... 10 Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) a) Skizzen und Zeichnungen anfertigen, lesen und an- wenden b) ... 11 Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 11) a) Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen b) ... 4 12 Durchführen von Präsentationen (§ 5 Nr. 12) a) Präsentationstechniken unterscheiden b) Entwürfe, Muster, ... 6 13 Lagern und Ausliefern von Produkten (§ 5 Nr. 13) a) Produkte kennzeichnen, transportieren und lagern b) Produkte zur ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 14) a) Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher ... 4 15 Kundenorientierung (§ 5 Nr. 15) a) Gebrauchshinweise und Pflegeanleitungen erläutern b) Arbeiten ... 1 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) Prototypen entwerfen, anfertigen und unter wirtschaft- lichen Gesichtspunkten ... 2 Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) a) Bodengeflechte, insbesondere gekimmte, geschich- tete und gestäbte, ... 1 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) a) Zeichnungen anfertigen und anwenden b) Maßstäbe umrechnen und ... 5 2 Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) a) Schablonen, insbesondere zum Biegen, Bohren und Sägen, herstellen ... 18 3 Behandeln von Oberfläche (§ 5 Nr. 11) a) Beschichtungsverfahren und -mittel auswählen b) Oberflächen ... 1 Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) a) Freihandzeichnungen anfertigen b) Entwürfe für dekorative ... 8 2 Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) a) Flechtobjekte und raumteilende Elemente nach tech- nischen Vorgaben und ... 14 3 Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 11) a) Gestaltungsmerkmale, insbesondere Wirkung von ...
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