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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2016 aufgehoben
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§ 1 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622 (Nr. 16); aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 1 Interner jährlicher Bericht
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsbehörde) unterliegen, haben der Aufsichtsbehörde einen internen jährlichen Bericht vorzulegen, der sich aus folgenden Rechnungslegungsunterlagen zusammensetzt:
- 1.
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Inhalt nach den §§ 2 bis 7 innerhalb der Fristen des § 8 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1,
- 2.
- formgebundene Erläuterungen mit dem Inhalt nach den §§ 9 bis 14 innerhalb der Fristen des § 15,
- 3.
- sonstige Rechnungslegungsunterlagen nach den §§ 16 und 17 innerhalb der dort genannten Fristen und
- 4.
- ergänzende Unterlagen mit dem Inhalt nach § 18 innerhalb der dort genannten Fristen.
(2) Diese Verordnung ist auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die gemäß § 157a des Versicherungsaufsichtsgesetzes von der laufenden Aufsicht freigestellt sind, nicht anzuwenden.
Zitierungen von § 1 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 BerVersV Jährlicher Bericht ausländischer Versicherungsunternehmen (vom 04.05.2010)
... der Niederlassung der Aufsichtsbehörde einen internen Bericht gemäß § 1 vorzulegen. (2) § 5 Abs. 1, §§ 6, 7, 9 Abs. 3, § 14 sowie § 16 ...
§ 25 BerVersV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.05.2010)
... oder als Liquidator eines Versicherungsunternehmens 1. entgegen § 1 Absatz 1 einen internen jährlichen Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Artikel 1 1. BerVersVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... oder als Liquidator eines Versicherungsunternehmens 1. entgegen § 1 Absatz 1 einen internen jährlichen Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
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