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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2016 aufgehoben
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§ 7 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622 (Nr. 16); aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskassen
§ 7 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Pensionskassen haben zusätzlich jeweils gesonderte versicherungstechnische Gewinn- und Verlustrechnungen nach Formblatt 200 aufzustellen, und zwar bis einschließlich Seite 3 Zeile 17
- 1.
- für das gesamte inländische Versicherungsgeschäft,
- 2.
- für das gesamte ausländische Versicherungsgeschäft,
- 3.
- jeweils für das in einem Mitglied- oder Vertragsstaat abgeschlossene Versicherungsgeschäft.
(2) § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
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Zitierungen von § 7 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BerVersV Interner jährlicher Bericht
... 1. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Inhalt nach den §§ 2 bis 7 innerhalb der Fristen des § 8 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1, 2. formgebundene ...
§ 8 BerVersV Einzelheiten der Formblatteinreichung einschließlich einzuhaltender Fristen
... Die Formblätter 100 und 200 gemäß den §§ 2 bis 7 sind der Aufsichtsbehörde in jeweils doppelter Ausfertigung spätestens fünf Monate ...
§ 18 BerVersV Jährlicher Bericht ausländischer Versicherungsunternehmen (vom 04.05.2010)
... Bericht gemäß § 1 vorzulegen. (2) § 5 Abs. 1, §§ 6, 7 , 9 Abs. 3, § 14 sowie § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 sowie die §§ 19 bis ... Niederlassungen von Rückversicherungsunternehmen finden § 5 Absatz 1, die §§ 7 , 16 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 sowie die §§ 19 bis 22 keine Anwendung. § ...
§ 21 BerVersV Abgrenzungsmerkmale bestimmter kleinerer Vereine (vom 04.05.2010)
... sind, sowie der Pensionskassen, die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 7 einreichen, 2. Sterbekassen, deren Brutto-Beiträge im vorausgegangenen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Artikel 1 1. BerVersVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... Niederlassungen von Rückversicherungsunternehmen finden § 5 Absatz 1, die §§ 7 , 16 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 sowie die §§ 19 bis 22 keine ...
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