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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2016 aufgehoben
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§ 12 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622 (Nr. 16); aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 12 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Krankenversicherungsunternehmen
§ 12 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Krankenversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
- Bewegung der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung gemäß Nachweisung 130,
- 2.
- Bewegung des Bestandes an Krankenversicherungen gemäß Nachweisung 230,
- 3.
- Zerlegung des Rohergebnisses nach Ergebnisquellen gemäß Nachweisungen 231 bis 238,
- 4.
- Angaben zum selbst abgeschlossenen Niederlassungs- und Dienstleistungsgeschäft gesondert für jeden Mitglied- und Vertragsstaat gemäß Nachweisung 262.
(2) Für Krankenversicherungsunternehmen, die kleinere Vereine im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind und deren gebuchte Brutto-Beiträge im vorausgegangenen Geschäftsjahr drei Millionen Euro nicht überstiegen haben, entfallen die formgebundenen Erläuterungen gemäß Absatz 1 Nr. 3.
Zitierungen von § 12 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BerVersV Interner jährlicher Bericht
... 3 Satz 1, 2. formgebundene Erläuterungen mit dem Inhalt nach den §§ 9 bis 14 innerhalb der Fristen des § 15, 3. sonstige Rechnungslegungsunterlagen nach ...
§ 13 BerVersV Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
... Versicherungszweig zusätzlich die formgebundenen Erläuterungen gemäß § 12 vorzulegen. Wird das Krankenversicherungsgeschäft ausschließlich nach Art der ... betrieben, entfallen die formgebundenen Erläuterungen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 3. ...
§ 15 BerVersV Fristen für die Einreichung (vom 04.05.2010)
... Die formgebundenen Erläuterungen gemäß den §§ 9 bis 14 sind der Aufsichtsbehörde in jeweils doppelter Ausfertigung einzureichen 1. ...
§ 22 BerVersV Erleichternde Maßgaben für bestimmte kleinere Vereine
... Versicherungsgeschäft bezieht, §§ 8, 9 Abs. 1 und 2, § 11 Nr. 1 bis 5, § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 13 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2, ...
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