Rückversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
- Angaben zur Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva gemäß Nachweisung 251,
- 2.
- Angaben zu den Beiträgen sowie der Zusammensetzung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts gemäß Nachweisung 252.