interne Verweise§ 4 BerVersV Gewinn- und Verlustrechnung der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen ... in der jeweiligen versicherungstechnischen Gewinn- und Verlustrechung für die in der Anlage 1 Abschnitt C Kennzahl 29 genannte „Sonstige Schadenversicherung" mitzuerfassen. Satz 1 ... Versicherungsgeschäft einen oder mehrere der Versicherungszweige betreiben, die in der Anlage 1 Abschnitt C unter den Kennzahlen 03 bis 25 und 29 aufgeführt sind. ...
§ 23 BerVersV Kennzahlen und Definition des Versicherungszweiges ... auf den Formblättern und Nachweisungen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitte A bis E. (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die ... bis E. (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der Anlage 1 Abschnitt C als solche bezeichneten Versicherungen mit den Kennzahlen 01 bis 29. Hierbei stellen ...
Anlage 1 BerVersV (vom 24.12.2013) ... Versicherungsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt B. Diesen Kennzahlen ist die Zahl 2 voranzusetzen. Unter dem Sammelposten mit ...
Anlage 2 BerVersV (vom 24.12.2013) ... ist für die Kennzeichnung der Währung die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. Angaben zu den Verpflichtungen in fremder Währung sind umgerechnet ... war. Die Nw 111 ist für jede Bestandsgruppe des Neubestandes gemäß Anlage 1 Abschnitt D mit Ausnahme der Bestandsgruppen 132 und 140 vorzulegen. Für die Kennzeichnung ... einzusetzen; b) für jede betriebene Versicherungsart gemäß Anlage 1 Abschnitt C; für die Kennzeichnung der Versicherungsart ist in der Kopfzeile der Nachweisung ... war. Die Nw 214 ist für jede Bestandsgruppe des Neubestandes gemäß Anlage 1 Abschnitt D vorzulegen. Für die Kennzeichnung der Bestandsgruppe ist die entsprechende ... die Kennzahl „01" einzusetzen; b) für jede Risikoart gemäß Anlage 1 Abschnitt E; für die Kennzeichnung der Risikoart ist in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld ... und des gesamten VG im Feld Herkunft des VG die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. Übersteigen die gebuchten Brutto-Beiträge der ... und des gesamten VG im Feld Herkunft des VG die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. Übersteigen die gebuchten Brutto-Beiträge im ... und des gesamten VG im Feld Herkunft des VG die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. 2. Einschließlich der Rückstellung für noch ... und des gesamten VG im Feld Herkunft des VG die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. Übersteigen die gebuchten Brutto-Beiträge der ... Hierunter sind alle Versicherungsarten mit den Kennzahlen 29.1.01 bis 29.1.99 gemäß Anlage 1 Abschnitt C zusammenzufassen und jeweils in einer Summe auszuweisen. 2. Dieser Posten ... und des gesamten VG im Feld Herkunft des VG die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. Übersteigen die gebuchten Brutto-Beiträge der ... folgende Versicherungszweige und/oder -arten gemäß Anlage 1 Abschnitt C mit den dort genannten Kennzahlen zusammengefasst: a) Unfall/Krankheit: Vz ... und des gesamten VG im Feld Herkunft des VG die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B zu verwenden. Übersteigen die gebuchten Brutto-Beiträge im ... folgende Versicherungszweige und/oder -arten gemäß Anlage 1 Abschnitt C mit den dort genannten Kennzahlen zusammengefasst: a) Unfall/Krankheit: Vz ...
Zitat in folgenden NormenVersicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
§ 27 BerVersV Übergangsvorschriften (vom 17.12.2024) ... in der bis zum 31. März 2016 geltenden Fassung zu erstellen sind. Insoweit sind Anlage 1 sowie Anlage 2 Abschnitt A und Abschnitt C Nummer 3 der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung ...
Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)
V. v. 08.11.1994 BGBl. I S. 3378; zuletzt geändert durch Artikel 69 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4353
Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Artikel 1 1. BerVersVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung ... das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr Anwendung." 7. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt B werden nach der Kennzahl „60 ... 100, 200 und 300 sowie die Nachweisungen 101, 110, 111, 112, 121 und 201 erhalten die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. e) Nach der Nachweisung 201 wird die aus ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 23.12.2011 BGBl. I S. 3135
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7159/v141866.htm