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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print (MedKfmDigAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 798 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-17 Berufliche Bildung

Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print - Sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)
a) Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft dar-
stellen
b) Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungs-
betriebes beschreiben
c) Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungs-
betriebes bei der Arbeit berücksichtigen
d) Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
e) Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen
f) Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschafts-
organisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Be-
hörden beschreiben
1.2Berufsbildung
(§ 4 Nr. 1.2)
a) Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan ver-
gleichen und zu dessen Umsetzung beitragen
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den
Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern
c) Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche
und berufliche Entwicklung erläutern
1.3Personalwesen, arbeits-
und sozialrechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.3)
a) Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraus-
setzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für
die persönliche Entwicklung darstellen
b) für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen
c) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungs-
rechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
d) Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Per-
sonalplanung und -entwicklung beschreiben
e) Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden
f) Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben
g) im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz
unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversiche-
rungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz
(§ 4 Nr. 1.4)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest-
stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-
men einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1.5Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) AbfälIe vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-
den Entsorgung zuführen
1.6Datenschutz
(§ 4 Nr. 1.6)
a) rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten
b) Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspart-
ner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden
2Arbeitsorganisation und
Geschäftsprozesse
(§ 4 Nr. 2)
 
2.1Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1)
a) Lern- und Arbeitstechniken anwenden
b) Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb
berücksichtigen
c) Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette
beachten
d) mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten
e) Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben
festlegen
f) betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen
g) Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf
Korrekturmaßnahmen ergreifen
h) Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen ent-
wickeln und bewerten
i) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
j) Projekte planen und bearbeiten
2.2Informations- und Kommunika-
tionssysteme, Datensicherheit
(§ 4 Nr. 2.2)
a) Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und
aufgabenorientiert einsetzen
b) Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
c) rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Daten-
sicherheit beachten
d) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen
auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im
Ausbildungsbetrieb berücksichtigen
2.3Informationsbeschaffung
und -verarbeitung
(§ 4 Nr. 2.3)
a) Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten
b) externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse
nutzen
2.4Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 2.4)
a) Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf
Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
b) Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
c) Kundenkontakte herstellen
d) Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Modera-
tionstechniken anwenden


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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  e) Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht
aufbereiten und präsentieren
f) kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
2.5Anwenden einer Fremdsprache
bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 2.5)
a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen
auswerten
c) Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
3.Programmplanung und Produkt-
entwicklung
(§ 4 Nr. 3)
 
3.1Programme und Profile
(§ 4 Nr. 3.1)
a) Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Be-
rücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten
b) Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistun-
gen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen
für den eigenen Arbeitsbereich ziehen
c) Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital-
und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen
3.2Redaktion, Lektorat
(§ 4 Nr. 3.2)
a) Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere
mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berück-
sichtigen
b) konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeits-
prozess beachten
c) Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder
Herausgebern begründen
d) Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing
beschreiben
3.3Rechte und Lizenzen
(§ 4 Nr. 3.3)
a) Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und
Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten
b) Bestimmungen des Urheberrechts beachten
c) Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwer-
tungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten
d) bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
4Herstellung und Produktion
(§ 4 Nr. 4)
 
4.1Planung und Kalkulation
(§ 4 Nr. 4.1)
a) Termine festlegen und verfolgen
b) Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte
auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien ab-
wägen
c) Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen
4.2Auswahl und Vergabe von
Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 4.2)
a) Angebote einholen, vergleichen und auswählen
b) Aufträge vergeben
c) interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbe-
zogen in den Produktionsprozess integrieren
4.3Datenhandling
(§ 4 Nr. 4.3)
a) Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten
b) unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate
beachten
c) strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicher-
stellen


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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4.4Gestaltung von Digital-
und Printmedien
(§ 4 Nr. 4.4)
a) Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten
b) an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing
und Redaktion oder Lektorat mitwirken
c) bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestal-
tung mitwirken
d) an der Layouterstellung mitwirken
4.5Koordinierung von Produktions-
prozessen
(§ 4 Nr. 4.5)
a) Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnitt-
stellen von Produktionsabläufen beachten
b) Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vor-
gaben sicherstellen
c) Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnah-
men ergreifen
5Marketing, Verkauf und Vertrieb
(§ 4 Nr. 5)
 
5.1Marktanalyse und Zielgruppen-
bestimmung
(§ 4 Nr. 5.1)
a) Markt- und Wettbewerbssituation beobachten
b) Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden
c) Zielgruppen analysieren und bestimmen
d) an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskon-
zepten mitarbeiten
e) Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsange-
boten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehens-
weisen für Beratung und Verkauf ableiten
f) Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren
5.2Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.2)
a) Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln
und am Markt vergleichen
b) Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Inser-
tionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und
Serviceleistungen unterscheiden
c) Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen
d) Verfahren der Preisfindung anwenden
e) Rechnungserstellung steuern und kontrollieren
f) Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgren-
zen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess be-
rücksichtigen
g) Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-,
Beratungs- und Verkaufsgespräche führen
h) beim Verkaufen Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen
i) auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen
j) Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes
unterstützen
k) Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und
organisieren
5.3Werbung für Produkte und
Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.3)
a) an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken
b) an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mit-
wirken
c) werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berück-
sichtigung von Werbeetats durchführen
d) Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen


Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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  e) Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstel-
len und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen
f) Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und
Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten
g) Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen
5.4Vertrieb von Produkten und
Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.4)
a) Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Print-
medien relevanten Kriterien bestimmen
b) bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie
Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kun-
dengruppen mitwirken
c) vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Ver-
triebswege erschließen
d) Vertriebskonzepte umsetzen
e) Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und
steuern
f) Vertriebsdaten ermitteln und auswerten
5.5Branchenspezifische Rahmen-
bedingungen
(§ 4 Nr. 5.5)
a) Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produkt-
spezifisch anwenden
b) Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Ver-
trieb nutzen
c) produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf
von Anzeigen anwenden
6Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 4 Nr. 6)
 
6.1Rechnungs- und Finanzwesen
(§ 4 Nr. 6.1)
a) Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung
darstellen
b) Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen
und Kostenträgern zuordnen
c) Buchungen vornehmen
d) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge
überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
e) Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
6.2Controlling
(§ 4 Nr. 6.2)
a) Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und
Planungsinstrument beachten
b) Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs-
und Informationsinstrument nutzen
c) Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im
Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten
6.3Beschaffung und Lagerhaltung
(§ 4 Nr. 6.3)
a) Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Auf-
träge erteilen
b) Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und ab-
schließend bearbeiten
c) an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MedKfmDigAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedKfmDigAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MedKfmDigAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 MedKfmDigAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 9 MedKfmDigAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...