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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin (OfenLufthBAusbV k.a.Abk.)
V. v. 06.04.2006 BGBl. I S. 818 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7110-6-95 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7110-6-95 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung,
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 7.
- Qualitätsmanagement,
- 8.
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 9.
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen,
- 10.
- Versetzen von Kacheln und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen,
- 11.
- Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen,
- 12.
- Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen,
- 13.
- Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen von Ofen- und Luftheizungsbausystemen,
- 14.
- Prüfen und Messen,
- 15.
- Aufbauen und Instandhalten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden,
- 16.
- Herstellen und Instandhalten von Flächenheizungen und raumlufttechnischen Anlagen,
- 17.
- Einbauen und Instandhalten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoffversorgung und Lagerung,
- 18.
- Kundenberatung.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 OfenLufthBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OfenLufthBAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 OfenLufthBAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage OfenLufthBAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung (§ 4 Nr. 5) a) Informationen beschaffen und bewerten b) Gespräche mit Vorgesetzten, ... Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 6) a) Arbeitsschritte nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- und ... 7 Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 7) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden b) Arbeitsergebnisse ... und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunst- stoffen (§ 4 Nr. 8) a) Maschinen und Werkzeuge unter Beachtung der Bear- beitungsverfahren und ... und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen (§ 4 Nr. 9) a) Werk- und Baustoffe, insbesondere keramische, mineralische Werkstoffe und ... und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen (§ 4 Nr. 10) a) Kacheln, Fliesen, Schamotte- und Mauersteine, Mör- tel sowie ... Anschlüsse von Kompo- nenten von Ofen- und Luft- heizungsbausystemen (§ 4 Nr. 11) a) Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom ... Baugruppen und Kompo- nenten von Ofen- und Luft- heizungsbausystemen (§ 4 Nr. 12) a) Aufstellflächen und Anbauwände auf vorhandene ... und Sicherheitseinrichtun- gen von Ofen- und Luft- heizungsbausystemen (§ 4 Nr. 13) a) Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitsein- richtungen ... 14 Prüfen und Messen (§ 4 Nr. 14) a) Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen b) Oberflächen auf ... halten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden (§ 4 Nr. 15) a) Fundamente, Unterbau und Wärmedämmung, insbe- sondere ... halten von Flächen- heizungen und raumluft- technischen Anlagen (§ 4 Nr. 16) a) Luftleitungen unter Berücksichtigung des Wärme- und ... halten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoff- versorgung und Lagerung (§ 4 Nr. 17) a) Gasbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvor- schriften und des ... und instand halten 12 18 Kundenberatung (§ 4 Nr. 18) a) Kundenanregungen aufnehmen und auf technische Umsetzbarkeit ...
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