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Artikel 3c - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)
Artikel 3c Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
(2125-45)
In § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) werden die Wörter für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
In § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) werden die Wörter für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3c Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3c BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMELVBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
Artikel 2 2. LFGBuaÄndG Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
... und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), das durch Artikel 3c des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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