Artikel 4 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung



(2331-4)

Das Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-4, veröffentlichten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. August 1980 (BGBl. I S. 1558), wird aufgehoben.



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