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Artikel 12 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Oktober 2006 BLEG § 1, § 2, § 13, § 14, § 15

(780-8)

Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018, 2019), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. März 2004 (BGBl. I S. 484), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 13 bis 15 wie folgt gefasst:

„§§ 13 bis 15 (weggefallen)".

2.
In § 1 Satz 3 werden die Wörter „vorbehaltlich des § 15 Abs. 2" gestrichen.

3.
In § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 werden die Wörter „nach den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 160 S. 103)" durch die Wörter „nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EU Nr. L 209 S. 1)" ersetzt.

4.
Die §§ 13 bis 15 werden aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 80 BMELVBBG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 12 tritt am 16. Oktober 2006 in Kraft.  ...