Artikel 16 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung des Hopfengesetzes


Artikel 16 ändert mWv. 25. April 2006 HopfG § 5

(7821-2)

§ 5 des Hopfengesetzes vom 21. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1530), das zuletzt durch Artikel 184 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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