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Artikel 22 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen
(7843-3)
Die Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 78433, veröffentlichen bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 78433, veröffentlichen bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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