Artikel 37 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 37 Aufhebung der KRS-Behörde-Verordnung


Artikel 37 ändert mWv. 25. April 2006 KRSBehördV

(7847-11-1-8)

Die KRS-Behörde-Verordnung vom 23. Mai 1997 (BGBl. I S. 1223), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. November 1997 (BGBl. I S. 2745), wird aufgehoben.



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