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Artikel 48 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)
Artikel 48 Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten
Artikel 48 ändert mWv. 25. April 2006 ApfZfVerbStDV
(7847-11-4-63)
Die Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten vom 24. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2326), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten vom 24. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2326), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.
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