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Artikel 54 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 54 Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93



(7847-11-6-13)

Die Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93 vorn 16. März 1993 (BAnz. S. 2521, 5413) wird aufgehoben.

 
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