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Artikel 79a - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)
Artikel 79a Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 79a wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes in der ab dem 25. April 2006geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt neu bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 79a Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 79a BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMELVBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
B. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 945
Bekanntmachung LFGBNB 2006
... Grund des Artikels 79a des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums ...
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