Artikel 119 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 119 Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit



(361-3, 404-11)

Die Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit vom 11. Mai 1934 (RGBl. I S. 378; BGBI. III 361-3, 404-11) wird aufgehoben.



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