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Artikel 193 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 193 Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen
Artikel 193 wird in 1 Vorschrift zitiert
(7811-2-1)
In § 27 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7811-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird das Wort Reichsgesetzes" durch das Wort Gesetzes" ersetzt.
In § 27 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7811-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird das Wort Reichsgesetzes" durch das Wort Gesetzes" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 193 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 193 1. BMJBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BMJBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht
Artikel 64 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614, 2622
§ 1 FideiKAuflRAufhG Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht (vom 01.12.2010)
... Gliederungsnummer 7811-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 193 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866); 5. die Schutzforstverordnung in der ...
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