Artikel 208 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 208 Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz


Artikel 208 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 BMJMBG

(gesamter Text siehe BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

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Zitierungen von Artikel 208 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 208 1. BMJBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMJBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 210 1. BMJBBG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.10.2009)
... 2009, 3. (aufgehoben) (3) Das BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz (Artikel 208 dieses Gesetzes) tritt am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 ...


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