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Synopse aller Änderungen des Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz am 01.10.2009

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2009 durch Artikel 4 des ERVGBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des 1. BMJBBG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2009 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 92 Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts


(315-11-10-1)

In Artikel 3 der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1606) werden

1. der Absatz 1,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

2. der Absatz 2

(Text neue Fassung)

2. (aufgehoben)

aufgehoben.



Artikel 210 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:

1. Artikel 20, 21 und 58 am 24. April 2008,

2. Artikel 23 am 24. April 2009,

vorherige Änderung

3. Artikel 92 Nr. 2 am 1. Januar 2011.



3. (aufgehoben)

(3) Das BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz (Artikel 208 dieses Gesetzes) tritt am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.