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Artikel 1 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(703-1-4)
Die Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 703-1-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. März 1984 (BGBl. I S. 495), wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 703-1-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. März 1984 (BGBl. I S. 495), wird aufgehoben.
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