Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(703-1-4)
Die Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 703-1-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. März 1984 (BGBl. I S. 495), wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7173/a142321.htm