Tools:
Update via:
Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft
Artikel 3 ändert mWv. 25. April 2006 WiKonzUG
(704-2)
Das Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 64 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), wird aufgehoben.
Das Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 64 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), wird aufgehoben.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7173/a142323.htm