Artikel 4 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 4 Aufhebung des Zonenrandförderungsgesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 25. April 2006 ZRFG

(707-9)

Das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Artikel 8 § 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1184, 1798), wird aufgehoben.



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