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Artikel 5 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe
Artikel 5 ändert mWv. 25. April 2006 MatStatV
(708-20-1)
Die Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe vom 20. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1897) wird aufgehoben.
Die Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe vom 20. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1897) wird aufgehoben.
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