Tools:
Update via:
Artikel 8 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 8 Aufhebung der Verordnung zur Aussetzung von Erhebungsmerkmalen nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 8 ändert mWv. 25. April 2006 ProdGewStatGAussV
(708-20-4)
Die Verordnung zur Aussetzung von Erhebungsmerkmalen nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 17. Juli 1998 (BGBl. I S. 1893) wird aufgehoben.
Die Verordnung zur Aussetzung von Erhebungsmerkmalen nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 17. Juli 1998 (BGBl. I S. 1893) wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7173/a142328.htm