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Artikel 12 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 12 Aufhebung der Verordnung betreffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung auf Werkstätten der Tabakindustrie
(7100-3)
Die Verordnung betreffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung auf Werkstätten der Tabakindustrie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Verordnung betreffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung auf Werkstätten der Tabakindustrie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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