Artikel 13 Aufhebung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit
(7100-4-a)
Die Zweite Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-4-a, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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