Artikel 15 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 15 Aufhebung des Gesetzes zum Schutze des Bernsteins



(7127-2)

Das Gesetz zum Schutze des Bernsteins in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7127-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), wird aufgehoben.



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